Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eventdienstleistung
1. GELTUNG, SCHRIFTFORM
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Bereich der Organisation, der Durchführung und der Projektabwicklung von Veranstaltungen (und verwandter Tätigkeiten) zwischen E&E coop. e.U. (im Folgenden kurz „Coop.“ oder „Wir“ oder „Uns“ oder „das Unternehmen“ genannt) einerseits sowie dem jeweiligen Kunden andererseits, unabhängig davon, ob der Kunde (im Folgenden auch Auftraggeber genannt) eine natürliche oder eine juristische Person ist.
1.2. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die Unterscheidung weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet. Die Verwendung der männlichen Form bezieht sich auf beide Geschlechter.
1.3. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht in Einklang stehen.
1.4. Abänderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstiger Verträge mit dem Unternehmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen des haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.5. Mitarbeiter und Subunternehmer des Unternehmens besitzen keine Abschlussvollmacht und keine Vollmacht zur Abänderung der Geschäftsbedingungen oder sonstiger mit dem Unternehmen geschlossenen Verträge.
1.6. Gegenüber Kunden, welchen Unternehmereigenschaft im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs zukommt (im Folgenden kurz: „Unternehmer-Kunden“) gelten diese AGB auch für sämtliche hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in der jeweils gültigen Fassung bei dem Unternehmen zur Einsichtnahme auf und sind über die Homepage unter www.ene-coop.com/agb abrufbar.
2. ANGEBOTE
2.1. Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Aufträge binden das Unternehmen mit schriftlicher Bestätigung oder Beginn der Erfüllung. Vertragsinhalt ist ausschließlich, was schriftlich vereinbart wurde.
2.2. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Auftraggebers ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wird. Weiters gilt die Zustimmung mit Abzeichnung des Lieferscheins als erteilt.
2.3. Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen und sind bis 72 Stunden vor Beginn der Durchführung des Auftrages zulässig. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt des Einlangens beim Auftraggeber maßgeblich.
2.4. Im Falle des Zugangs einer Kündigung zu einem späteren als dem in Absatz 3 genannten Zeitpunkt werden 50 % der kalkulierten Auftragssumme in Rechnung gestellt, innerhalb von 24h vor Beginn der Durchführung des Auftrages werden 100% der kalkulierten Auftragssumme in Rechnung gestellt. Der Anspruch auf Ersatz darüber hinausgehender Schäden bleibt unberührt. Eine Kündigung nach Beginn der Durchführung eines Auftrags ist unzulässig. Als Beginn des Auftrags gilt die Abfahrt der Mitarbeiter zum Auftragsort am ersten Tag.
2.5. Das Unternehmen ist berechtigt, von einem Auftrag zurückzutreten, falls zwischen Angebotslegung und Ausführung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eintreten oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen. In einem solchen Fall behält sich das Unternehmen überdies das Recht vor, alle sonstigen bereits erbrachten Leistungen unverzüglich fällig zu stellen.
3. LEISTUNGEN, MITWIRKUNGSPFLICHTEN
3.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines Unternehmers innerhalb der vereinbarten Fristen und Termine vollständig zu erbringen.
3.2. Das Unternehmen ist berechtigt, den Auftrag zum Teil oder in seiner Gesamtheit an Subauftragnehmer weiterzugeben.
3.3. Den Auftraggeber treffen hinsichtlich der von dem Unternehmen erbrachten Leistungen Mitwirkungspflichten, die im einzelnen Fall zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber zu vereinbaren sind. In jedem Fall hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass er das Unternehmen unverzüglich nach Auftragserteilung detailliert vom Ablauf der Veranstaltung und den Gegebenheiten am Veranstaltungsort informiert. Für die Sicherheit am Veranstaltungsort ist der Auftraggeber ausschließlich verantwortlich.
3.4. Verzögert sich die Leistungserbringung durch das Unternehmen aufgrund von Umständen, insbesondere am Veranstaltungsort, die nicht der Sphäre von dem Unternehmen zuzurechnen sind, so hat der Auftraggeber die Kosten für Wartezeiten, zusätzlich anfallende Fahrten und Ersatz für notwendige Aufwendungen, die auf die Verzögerung zurückzuführen sind, nach Maßgabe der vereinbarten Preise bzw falls solche nicht vereinbart wurden in angemessenem Umfang zu tragen. Maßstab für die Angemessenheit ist der übliche Stundensatz des Unternehmens.
3.5. Der Auftraggeber hat sämtliche Arbeiten des Unternehmens zu überwachen und nach Fertigstellung zu überprüfen. Allfällige Mängel bei der Durchführung des Auftrags sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Tagen nach Durchführung schriftlich zu rügen. Quantitative Minderleistungen bei der Erfüllung eines Auftrags sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. HAFTUNG
4.1. Das Unternehmen haftet für eigenes Verschulden und das Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen des Verschuldens ist vom Auftraggeber zu beweisen. Für Folgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden, sowie für entgangenen Gewinn haftet das Unternehmen nicht.
4.2. Diese Haftungseinschränkung gilt auch für eine allfällige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen. 3. Sämtliche Ansprüche gegen das Unternehmen nach dieser Bestimmung verjähren binnen zwölf Monaten. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
5. DIREKTE BEAUFTRAGUNG VON DIENSTNEHMERN
5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dienstnehmer des Unternehmens für die unmittelbare Erfüllung zukünftiger Aufträge nicht abzuwerben. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Pönale von € 2.000,00 (zzgl allfälliger USt) je abgeworbenen Dienstnehmer zu bezahlen.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl Umsatzsteuer.
6.2. Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung eines Auftrags. Als Zahlungsziel gilt ab sofort netto Kassa nach Rechnungsdatum vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht zur Einbehaltung eines Skontos berechtigt.
6.3. Einwendungen gegen Rechnungen haben binnen sieben Tagen schriftlich bei dem Unternehmen einzulangen, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt.
6.4. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung und Verfügbarkeit des Betrages für das Unternehmen als Zahlung. Weiters werden Wechsel und Schecks ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
6.5. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu bezahlen (§ 456 UGB). Ferner hat der Auftraggeber alle mit der Eintreibung der offenen Forderungen im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungsund Auskunftskosten zu ersetzen.
6.6. Das Unternehmen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Durchführung von weiteren Aufträgen bis zur Bezahlung der gesamten Verbindlichkeiten anzuhalten. Dies betrifft auch bereits in Umsetzung befindliche Aufträge. Coop. haftet nicht für allfällige daraus entstehende Schäden des Auftraggebers.
6.7. Das Unternehmen ist berechtigt, trotz anderer Widmungen des Auftraggebers Zahlungen auf allfällige ältere Schulden anzurechnen. Verspätete Zahlungen können von dem Unternehmen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Kapitalforderung angerechnet werden.
6.8. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zu. Die Aufrechnung mit Forderungen gegen das Unternehmen ist ausschließlich dann zulässig, wenn die Forderung ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. ABTRETUNGEVERBOT
7.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Unternehmen an Dritte abzutreten.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Die Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenforderungen des Kunden entweder von uns ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Diese Bestimmung gilt nur gegenüber Unternehmer-Kunden.
8.2. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. E&E coop. e.U. und der Unternehmer-Kunde verpflichten sich schon jetzt gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
8.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus (oder in Zusammenhang mit) dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen E&E coop. e.U. und einem Unternehmer-Kunden ergebende Streitigkeiten ist das für Lambach/Wels-Land sachlich zuständige Gericht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitskräfteüberlassung
1. GELTUNG, SCHRIFTFORM
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Bereich von Arbeitskräfteüberlassung, Personalberatungen (und verwandter Tätigkeiten) zwischen E&E coop. e.U. (im Folgenden kurz „Coop.“ oder „Wir“ oder „Uns“ genannt) einerseits sowie dem jeweiligen Kunden (zB Beschäftiger) andererseits; unabhängig davon, ob der Kunde eine natürliche oder eine juristische Person ist.
1.2. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die Unterscheidung weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet. Die Verwendung der männlichen Form bezieht sich auf beide Geschlechter.
1.3. Die AGB gelten mit Vertragsschluss, spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistung, als angenommen und werden Bestandteil des Vertrags zwischen uns und dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vertrags.
1.4. Gegenüber Kunden, welchen Unternehmereigenschaft im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs zukommt (im Folgenden kurz: „Unternehmer-Kunden“) gelten diese AGB auch für sämtliche hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.5. Gegenüber Unternehmer-Kunden gelten die AGB in der Fassung, welche im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses auf der Website www.ene-coop.com abrufbar sind.
1.6. Wir erbringen Lieferungen und sonstige Leistungen ausschließlich auf Basis der AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ein Verweis auf beigefügte oder an einer bestimmten Stelle abrufbaren oder erhältlichen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Einkaufsbedingungen des Kunden gilt nicht als ausdrückliche schriftliche Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als abbedungen und wird diesen durch Verweis auf diese AGB ausdrücklich widersprochen. Dieser Punkt 1.6 gilt nur gegenüber Unternehmer-Kunden.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Angebote von Coop. sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Beschäftiger oder durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Coop. oder – ohne Unterfertigung dieser Unterlagen – durch Aufnahme der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte zustande.
2.2. Beginn und Dauer des Arbeitseinsatzes, Qualifikation der überlassenen Arbeitskräfte und Ort des Arbeitseinsatzes ergeben sich ausschließlich aus den von beiden Vertragsteilen unterfertigten Vertragsunterlagen oder aus der Auftragsbestätigung von E&E coop. e.U. .
2.3. Bei einer unbefristeten Überlassung von Arbeitskräften hat der Beschäftiger den Vertrag mindestens vierzehn Werktage vor dem letzten Einsatztag der jeweiligen Arbeitskraft schriftlich zu kündigen, es sei denn die Vertragspartner haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Einlangen einer Mitteilung über den letzten Einsatztag bei Coop. ist ausreichend und maßgeblich.
2.4. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. UNSERE LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN
3.1. Wir erbringen unsere Leistungen unter Berücksichtigung der gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie des jeweils sachlich zur Anwendung kommenden Kollektivvertrags, das ist für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ-KV), in der jeweils gültigen Fassung.
3.2. Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von Arbeitskräften, nicht die Erbringung bestimmter Leistungen. Die überlassenen Dienstnehmer arbeiten unter der Führung, Weisung und Verantwortung des Beschäftigers. Wir schulden keinen wie immer gearteten Arbeitserfolg.
3.3. Den Beschäftiger trifft die Obliegenheit, die überlassene Arbeitskraft zu überwachen, anzuweisen und zu kontrollieren. Uns trifft lediglich die Verpflichtung, die überlassene Arbeitskraft vertraglich zur Einhaltung der Anweisungen des Beschäftigers zu verpflichten.
3.4. Den Beschäftiger trifft die Obliegenheit, die überlassenen Arbeitskräfte unverzüglich nach Aufnahme der Beschäftigung, jedenfalls aber innerhalb der ersten sechs Arbeitsstunden, auf deren Eignung und Qualifikation zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Beanstandungen (Mängelrügen) sind uns längstens innerhalb der vorstehend genannten sechsstündigen Frist mitzuteilen (Mängelrügeobliegenheit), widrigenfalls sämtliche Ansprüche des Beschäftigers auf Austausch sowie sonstige allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit präkludiert sind (Verfristung). Für Mängel, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt hervorkommen und welche bei sorgfältiger Prüfung anlässlich der Arbeitsaufnahme nicht erkennbar gewesen wären (und tatsächlich auch nicht erkannt wurden), gilt eine Frist zur Mängelrüge von sechs Arbeitsstunden ab Hervorkommen des Mangels, widrigenfalls sämtliche Ansprüche des Beschäftigers auf Austausch sowie sonstige allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit präkludiert sind (Verfristung).
3.5. Es besteht kein Anspruch des Beschäftigers auf eine bestimmte Arbeitskraft (dies ausdrücklich auch dann, wenn der Name und die Identität der überlassenen Arbeitskraft im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung angeführt sind). Wir sind berechtigt, überlassene Arbeitskräfte jederzeit gegen andere, gleich geeignete, auszutauschen. Im Falle einer berechtigten Reklamation haben wir binnen drei Tagen einen Austausch gegen eine geeignete Arbeitskraft vorzunehmen. Darüber hinausgehende Ansprüche (zB Schadenersatzansprüche) bestehen nicht und werden einvernehmlich ausgeschlossen.
3.6. Soweit eine überlassene Arbeitskraft als Zeuge in einem Verfahren aussagen muss, hat ihr der Beschäftiger ohne Entfall des Entgeltanspruchs frei zu geben und lässt dies unseren Entgeltanspruch unberührt.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1. Dem Kunden obliegen sämtliche nach den Bestimmungen des AÜG sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Normen bestehenden Beschäftigerpflichten sowie, soweit Arbeitnehmerschutzvorschriften, Gleichbehandlungsgebote und dergleichen betroffen sind, auch die Arbeitgeberpflichten. Er ist daher insbesondere verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechts, des Ausländerbeschäftigungsrechts sowie des Arbeitszeitrechts einzuhalten. Im Falle einer Verletzung dieser Pflichten hat uns der Kunde vollkommen schad- und klaglos zu halten.
4.2. Uns ist unverzüglich zu melden, wenn eine überlassene Arbeitskraft ihre Pflichten verletzt. Bei Krankmeldungen ist die überlassene Arbeitskraft darauf hinzuweisen, dass auch uns gegenüber eine Krankmeldung zu erfolgen hat.
5. ARBEITSZEIT UND STUNDENAUFZEICHNUNGEN
5.1. Unser Entgeltanspruch wird nach geleisteten Arbeitsstunden entsprechend den von Fall zu Fall einzelvertraglich vereinbarten Bedingungen und diesen AGB berechnet; dies unter der Maßgabe, dass unter geleisteten Arbeitsstunden sämtliche Stunden zu verstehen sind, in welcher die jeweilige überlassene Arbeitskraft dem Beschäftiger tatsächlich zur Verfügung stand (somit unabhängig davon, ob der Beschäftiger die Arbeitskraft einsetzte oder nicht).
5.2. Für den ersten Tag einer Überlassung, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung, stets der gesamte Arbeitstag (nach Maßgabe des Arbeitszeitmodells im Beschäftigerbetrieb) zur Abrechnung gelangt.
5.3. Die Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit kann (muss aber nicht) über schriftliche Stundenaufzeichnungen erfolgen. Dazu ist, soweit wir nichts anderes anordnen, stets das von uns aufgelegte Formular zu verwenden. Das Formular ist vom dienstlich im Beschäftigerbetrieb Vorgesetzten (Polier, Partieführer, Abteilungsleiter, …) (im Folgenden kurz: der „Vorgesetzte“) gegenzuzeichnen. Die Gegenzeichnung durch den Vorgesetzten stellt ein Anerkenntnis der Richtigkeit der im Formular angegebenen Stunden durch den Beschäftiger dar. Der Beschäftiger sichert ausdrücklich zu und steht dafür ein, dass die gegenzeichnenden Vorgesetzten über ausreichend Vertretungsmacht zur Abgabe eines solchen Anerkenntnisses verfügen; wir dürfen auf dessen Wirksamkeit vertrauen.
5.4. Für den Fall, dass der Vorgesetzte die Gegenzeichnung von Stundenaufzeichnungen verweigert, ist der Beschäftiger verpflichtet, binnen zwei Arbeitstagen ab Vorlage der Stundenaufzeichnungen durch uns oder die überlassene Arbeitskraft uns gegenüber schriftlich zu erklären, warum die Gegenfertigung des Formulars verweigert wurde und genau anzugeben, inwiefern die Stundenaufzeichnungen (seiner Meinung nach) unrichtig sind (Rügeobliegenheit). Für den Fall, dass der Beschäftiger dieser Rügeobliegenheit nicht nachkommt, gelten die Stundenaufzeichnungen auch ohne Gegenfertigung des Beschäftigers als genehmigt und anerkannt und ist jedweder Einwand gegen deren Richtigkeit präkludiert.
5.5. Klarstellend wird festgehalten, dass die Unterfertigung von Stundenaufzeichnungen durch unsere Mitarbeiter kein Anerkenntnis deren Richtigkeit darstellt. Insbesondere sind wir für den Fall, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen sollte, dass Art und Umfang der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft in den Stundenaufzeichnungen in unrichtiger Weise zu unseren Ungunsten, aus welchem Grund immer, festgehalten wurden, auf Basis der tatsächlich geleisteten Tätigkeit eine Nachverrechnung vorzunehmen. Wir sind berechtigt, solche Nachverrechnung bis zu sechs Monaten nach Kenntniserlangung von den zugrundliegenden Umständen und bis zu drei Jahren nach dem Datum der ursprünglichen Abrechnung geltend zu machen.
5.6. Klarstellend wird weiters festgehalten, dass uns keine Pflicht zur Führung von Stundenaufzeichnungen trifft, sondern wir diese ausschließlich in unserem eigenen Interesse führen. Die Pflicht zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen trifft gemäß § 26 AZG ausschließlich den Beschäftiger.
6. ABRECHNUNG, VERZUGSZINSEN UND EINTREIBUNGEN
6.1. Wir rechnen grundsätzlich monatlich ab; wir sind aber auch berechtigt, in kürzeren Intervallen abzurechnen. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Der Kunde verpflichtet sich, seine E-Mail-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu geben. Die Zustellung der Rechnung per E-Mail ist ausreichend; passiv zustelllegitimiert ist überdies jeder Mitarbeiter oder sonstiger Vertreter von Unternehmer-Kunden, welcher die Bestellkorrespondenz mit uns abwickelte.
6.2. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 8 Tage (bei einem Bankarbeitstag Respiro).
6.3. Unternehmer-Kunden trifft die Obliegenheit, von uns gelegte Rechnungen binnen sieben Tagen ab deren Erhalt auf deren Richtigkeit zu prüfen und im Falle von (behaupteten) Unrichtigkeiten uns hiervon schriftlich zu verständigen. Für den Fall, dass wir innerhalb der vorgenannten Frist keine Verständigung/Beanstandung erhalten, sind sämtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung und der darin enthaltenen Rechnungspositionen präkludiert und können nicht mehr nachgeholt werden.
6.4. Zahlungen sind ausschließlich auf die von uns bekannt gegebenen Bankkonten zu leisten. Barzahlungen sind unzulässig und nicht schuldbefreiend. Keinesfalls sind die von uns überlassenen Mitarbeiter inkassoberechtigt und sind Zahlungen an diese nicht schuldbefreiend.
6.5. Der Beschäftiger hat dem Überlasser bei Auftragsbeginn seine UID-Nummer bekannt zu geben. Die erbrachten Leistungen werden zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Geht die Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1a UStG 1994 (Bauleistungen) auf den Beschäftiger über, hat der Auftraggeber uns auf den Übergang der Steuerschuld hinzuweisen, wodurch die Verrechnung ohne Mehrwertsteuer erfolgt.
6.6. Soweit wir gegenüber Unternehmer-Kunden fällige Forderungen eintreiben, hat uns der Unternehmer-Kunde von jedweden Kosten, Spesen und sonstigen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Betreibung unserer Forderungen schad- und klaglos zu stellen.
6.7. Für außergerichtliche Betreibungen gebührt den für uns einschreitenden Rechtsanwälten ein Kostenersatz nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und der Autonomen Honorarkriterien (AHK), wobei abweichend von den vorgenannten Rechtsquellen vereinbart wird, dass einfache außergerichtliche Aufforderungsschreiben nach Tarifpost 2 und ausführliche außergerichtliche Aufforderungsschreiben nach Tarifpost 3A (jeweils ohne Einheitssatz) remuneriert werden und der Unternehmer-Kunde zum Ersatz dieses Betrag verpflichtet ist.
6.8. Gegenüber Unternehmer-Kunden gelten Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes.
6.9. Wir raten davon ab, den von uns überlassenen Arbeitskräften Lohnvorschüsse oder sonstige Kredite zu gewähren. Soweit sich ein Kunde jedoch zur Gewährung eines Lohnvorschusses oder Kredits entschließt, ist uns dies einerseits unverzüglich mitzuteilen, sodass wir dies gegebenenfalls aus Kulanzgründen bei der Lohnabrechnung berücksichtigen können. Keinesfalls aber sind wir zur Berücksichtigung oder Erstattung von ohne unsere Zustimmung gewährten Lohnvorschüssen oder sonstigen Krediten an überlassene Arbeitskräfte verpflichtet und trifft uns hierfür keinerlei Haftung. Überlassene Arbeitskräfte haben keinerlei Vertretungsmacht uns rechtsgeschäftlich zu verpflichten.
7. ÜBERNAHME VON ARBEITSKRÄFTEN
7.1. Wird die überlassene Arbeitskraft während einer vorgegebenen Mindesteinsatzdauer vom Unternehmer-Kunden als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person in ein Vertragsverhältnis übernommen, so wird dem Unternehmer-Kunden für den entstandenen Aufwand ein angemessener Kostenersatz, abhängig von der Dauer der Überlassung, der Qualifikation der Arbeitskraft sowie des Rekrutierungsaufwandes, in Rechnung gestellt.
7.2. Die Mindesteinsatzdauer für ungelernte oder angelernte Arbeitnehmer beträgt 6 volle Kalendermonate. Die Mindesteinsatzdauer für Facharbeiter beträgt 9 volle Kalendermonate, jene für kaufmännische und technische Arbeitnehmer beträgt 12 volle Kalendermonate. Zur Klarstellung: Die Mindesteinsatzdauer dient ausschließlich als Definition für die Bestimmungen dieses Punkt 7.; nicht aber als Mindestvertragsdauer des zwischen dem Kunden und uns bestehenden Vertragsverhältnisses.
7.3. Bei Übernahme eines überlassenen Arbeitnehmers vor Ablauf der jeweils angeführten Fristen, wird dem Auftraggeber für den entstandenen Rekrutierungsaufwand ein angemessener Aufwandsersatz in Höhe von 25 % des Jahresbruttobezugs des abgeworbenen Mitarbeiters in Rechnung gestellt.
7.4. Der Übernahme der uns überlassenen Arbeitskräfte als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne dieses Punkt 7. ist die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte im Betrieb des Beschäftigers über ein Unternehmen, welches im selben Geschäftsbereich wie wir tätig ist (Personalbereitstellung/Arbeitskräfteüberlassung), gleichzuhalten.
7.5. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit einem von uns namhaft gemachten Kandidaten innerhalb der unter Punkt 7.2 angeführten Fristen nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens einen (freien) Dienstvertrag eingeht, hat er ebenfalls einen Aufwandsersatz in Höhe von 25 % des Jahresbruttobezugs des abgeworbenen Mitarbeiters zu entrichten.
7.6. Der Berechnung des Aufwandsersatzes wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der abgeworbenen Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem von Coop. für die übernommene Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatslohn/gehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–.
8. DAUER
8.1. Soweit im Einzelfall keine Überlassung auf eine bestimmte Dauer vereinbart wird, erfolgen Arbeitskräfteüberlassungen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum vereinbarten Kündigungsendtermin gekündigt werden. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, gilt eine Periode von zwei Wochen bei Arbeitern und vier Wochen bei Angestellten als vereinbart; sowie jeder Monatsletzte als Kündigungsendtermin vereinbart.
8.2. Uns kommt überdies gegenüber Unternehmer-Kunden ein jederzeit ausübbares ordentliches Kündigungsrecht ohne Einhaltung von Fristen zu. Bei Ausübung dieses Kündigungsrechts (und nur in diesem Fall) sind wir verpflichtet, die letzten drei Arbeitstage vor Auflösung des Vertrags nicht zur Abrechnung zu bringen.
8.3. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt in diesem Zusammenhang insbesondere, wenn a) der Kunde mit einer Zahlung trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist, b) der Kunde gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, behördliche Vorschriften oder Auflagen, insbesondere Arbeitnehmerschutzbestimmungen, beharrlich verstößt, c) der Kunde seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt, d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgelehnt wird, oder e) im Betrieb des Kunden ein Streik oder eine Aussperrung stattfindet und mit dem Kunden keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Wird der Vertrag aufgrund des Verschuldens des Kunden beendet, können keine wie immer gearteten Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
8.4. Des Weiteren verpflichtet sich der Beschäftiger, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit sogenannten „Massenkündigungen“, welche das Frühwarnsystem gem. § 45a AMFG beim AMS auslösen, zu tragen. Darunter versteht sich, dass der Beschäftiger sowohl für die Dauer der Sperrfrist gemäß § 45a Abs. 2 AMFG, als auch für die danach folgende gesetzliche bzw. kollektivvertraglich einzuhaltende Kündigungsfrist das für die Überlassung vereinbarte Entgelt an den Überlasser leistet.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1. Die überlassenen Arbeitskräfte werden von uns sorgfältig ausgewählt. Wir leisten für die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit, sowie die generelle Eignung der überlassenen Arbeitskraft für die vereinbarte Tätigkeit Gewähr, nicht jedoch für eine besondere Qualifikation der überlassenen Arbeitskraft oder eine bestimmte Qualität der ausgeführten Arbeiten oder einen bestimmten Arbeitserfolg. Wir schulden daher nur dann eine besondere Qualifikation der überlassenen Arbeitskraft, wenn eine solche vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. Mangels anderer Vereinbarung haben wir nur für die durchschnittliche berufliche und fachliche Eignung der überlassenen Arbeitskraft einzustehen. Soweit wir keine ausdrückliche Vereinbarung betreffend Sprachkenntnisse treffen, schulden wir nur das für die jeweilige Verwendung der überlassenen Arbeitskraft unbedingt notwendige Mindestmaß an Sprachkenntnissen (zB „Baustellendeutsch“ bei Einsatz im Baugewerbe).
9.2. Unsere Kunden sind verpflichtet, umgehend nach Beginn der erstmaligen Überlassung die Eignung der überlassenen Arbeitskraft sowie die Qualifikationen und Sprachkenntnisse zu überprüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb einer Frist von sechs Stunden ab erstmaliger Überlassung einer Arbeitskraft bei uns geltend zu machen, widrigenfalls Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz ausgeschlossen sind. Verborgene und versteckte Mängel oder nach Beginn der Überlassung entstandene Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Bekanntwerden (Mängel wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz jedoch abweichend davon schon binnen sechs Stunden) uns gegenüber geltend zu machen, widrigenfalls Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz ausgeschlossen sind.
9.3. Generell gelten als bedungene Eigenschaften im Sinne des § 922 Abs 1 ABGB gegenüber Unternehmer-Kunden ausdrücklich nur jene Eigenschaften, welche ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Die Einhaltung anderer Eigenschaften wird, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen. Weiters wird gegenüber Unternehmer-Kunden jedwede Gewährleistung für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften im Sinne des
§ 922 Abs 1 ABGB, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen.
9.4. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmer-Kunden abbedungen; Mängel hat stets der Kunde zu beweisen.
10. HAFTUNG
10.1. Grundsätzlich haften wir nicht für Schäden (Sachschäden, Diebstähle, Personenschäden, Vermögensschäden), welche überlassene Dienstnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Kunden oder bei Gelegenheit dieser Tätigkeit diesem zufügen (dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Kunde überlassene Arbeitskräfte – mit oder ohne unserem Wissen – im Zusammenhang mit Fragen der Geld- oder Wertpapiergebarung oder dem Umgang mit empfindlichen Waren oder gefährlichen Werkzeugen einsetzt), es denn, dass uns dem hierbei ein Auswahlverschulden zukommt, welches in jedem Fall vom Kunden zu behaupten und zu beweisen ist. Die Bestimmung des § 1298 ABGB wird gegenüber Unternehmer-Kunden abbedungen.
10.2. Sofern überlassene Arbeitskräfte für den Beschäftiger Dienstfahrten mit dienstnehmereigenen Personenkraftwagen verrichten, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für etwaige Unfallschäden an diesen Personenkraftwagen, dem Unfallgegner und/oder Dritten und stellt uns ausdrücklich von jeder Haftung frei. Benützt die überlassene Arbeitskraft zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung Arbeitsgeräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. des Auftraggebers, haften wir nicht für daran oder dadurch entstehende Schäden. Vor dem Überlassen von Fahrzeugen bzw. Maschinen an die überlassene Arbeitskraft hat der Beschäftiger auf eigene Verantwortung zu prüfen, ob die überlassene Arbeitskraft die zum Lenken bzw Bedienen derartiger Fahrzeuge bzw. Maschinen erforderliche Berechtigung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme besitzt.
10.3. Auch haften wir nicht für Schäden, welche durch das Nichterscheinen von überlassenen Arbeitskräften (sei es aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder aus sonstigen Gründen) entstehen; es sei denn dass uns hierbei ein Verschulden zukommt, welches in jedem Fall vom Kunden zu behaupten und zu beweisen ist. Dies gilt auch, wenn die überlassenen Arbeitskräfte am ersten Tag nicht erscheinen. Die Bestimmung des § 1298 ABGB wird gegenüber Unternehmer-Kunden abbedungen. Auch wird eine allenfalls erfolgte Zurechnung des Verschuldens der überlassenen Arbeitskräfte an uns entsprechend der Bestimmung des § 1313a ABGB abbedungen.
10.4. Wegen der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc., haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Punkt 10.4 ist gegenüber sämtlichen anderen Haftungsbestimmungen dieser AGB die speziellere Norm und geht diesen im Falle von Widersprüchen vor.
10.5. Gegenüber Unternehmer-Kunden werden die Verjährungsfristen des § 1489 ABGB dahingehend verkürzt, dass Schadenersatzansprüche gegenüber E&E coop. e.U. nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch nach fünf Jahren ab Vertragsschluss bei sonstiger Verjährung gerichtlich geltend zu machen sind, wobei die außergerichtliche Erhebung einer Einrede gegen einen Zahlungsanspruch ausdrücklich nicht als Geltendmachung zu werten ist.
10.6. Gegenüber Unternehmer-Kunden ist die Haftung, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung (Vertrag, Delikt, Gefährdungshaftung oder anderer Rechtsgrund), soweit rechtlich zulässig, beschränkt auf die niedrigere der drei folgenden Beträge: (a) tatsächlicher Deckungsbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung oder (b) Auftragswert des Vertrags, dessen Pflichten durch uns verletzt wurden oder (c) den Betrag von EUR 5.000 (Euro fünftausend). Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir allenfalls zur Bearbeitung übernommen haben.
10.7. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesen AGB ist jede Haftung gegenüber dem Kunden für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, frustrierte Aufwendungen, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen Folgeschaden sowie für dem Kunden entstehende Konventionalstrafenverpflichtungen, ausgeschlossen.
10.8. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter sowie unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
10.9. Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen und/oder Maschinen ist der Kunde verpflichtet, die Berechtigung zum Lenken bzw Bedienen derartiger Fahrzeuge/Maschinen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu überprüfen; dies unabhängig von einer allenfalls erfolgten Zusicherung unsererseits.
10.10. Für den Fall, dass eine überlassene Arbeitskraft für den Kunden Dienstfahrten mit ihrem eigenen Personenkraftwagen verrichtet, hat uns der Kunde von jeder Haftung in diesem Zusammenhang freizustellen.
10.11. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung (z.B.: Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B.: höhere Versicherungsprämien).
10.12. Werden gegen uns, wegen unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Beschäftigers aufgrund des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes, Strafen verhängt, Entgeltnachforderungen gestellt und/oder werden Sicherheitsleistungen der Behörden beantragt, haftet der Unternehmer-Kunde für diese Strafen, Nachforderungen und für uns daraus entstehenden Nachteile im vollen Umfang.
11. CORONABESTIMMUNGEN
11.1. Wenn der Kunde die zu überlassene Arbeitskraft aufgrund eines positiven Covid-Testergebnisses jedoch ohne Krankheitssymptome auffordert die Betriebsstätte zu verlassen und der Kunde somit die Arbeitsleistung der überlassenen Arbeitskraft verweigert, obwohl die überlassene Arbeitskraft unter Einhaltung der derzeitigen Gesetzeslage (Verweis auf die neue Verordnung ab 01.08.2022) eine Arbeitserbringung trotz positiven Covid-Testergebnisses mit einer FFP2-Maske und entsprechenden Hygienemaßnahmen erbringen möchte und kann (da keine Krankheitssymptome vorliegen), wird der Kunde dem Überlasser die für diese Zeit anfallenden laufenden Entgeltkosten samt Nebenkosten (Lohnabgaben, Gebühren, ggfs aliquote Sonderzahlungen) nach Rechnungslegung ersetzen.
12. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNG
12.1. Die Vertragsparteien werden die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbefristet vertraulich behandeln.
12.2. Soweit die überlassenen Arbeitskräfte Zugang zu Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen des Kunden erhalten, wird der Kunde uns auf diesen Umstand unverzüglich hinweisen und werden wir unsere Mitarbeiter sodann vertraglich zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beschäftigers (Kunden) verpflichten (ansonsten besteht keine diesbezügliche Verpflichtung unsererseits). Jedenfalls übernehmen wir keine Haftung für die Einhaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen durch unsere Mitarbeiter und schließen wir sämtliche diesbezüglichen Schadenersatzansprüche aus. Dem Kunden steht der Abschluss eigener Geheimhaltungserklärungen mit der überlassenen Arbeitskraft offen.
12.3. Soweit wir unseren Kunden personenbezogene Daten, insbesondere besondere Kategorien von personenbezogenen Daten oder strafrechtlich relevanten Daten von Bewerbern, Kandidaten oder überlassenen Arbeitskräften übermitteln oder diese solche Daten von überlassenen Arbeitskräften verarbeitet, hat der betreffende Kunde die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten nicht an Dritte zu übermitteln, diese wenn notwendig zu berichtigen und nach Wegfall des Zweckes zu löschen/sperren. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Kunden wird der Kunde in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von uns an den Kunden vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als (i) die Bewertung und Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten, (ii) der Überlassung und den Einsatz von überlassenen Arbeitskräften im eigenen Betrieb bzw. (iii) der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Kunden ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Ist ein Betrieb des Auftraggebers von Streik oder Aussperrung betroffen, ist dies uns unverzüglich mitzuteilen und besteht in diesem Fall gemäß § 9 AÜG ein sofortiges Beschäftigungsverbot der überlassenen Arbeitskräfte.
13.2. Die Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenforderungen des Kunden entweder von uns ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Diese Bestimmung gilt nur gegenüber Unternehmer-Kunden.
13.3. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. E&E coop. e.U. und der Unternehmer-Kunde verpflichten sich schon jetzt gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
13.4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
13.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus (oder in Zusammenhang mit) dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen E&E coop. e.U. und einem Unternehmer-Kunden ergebende Streitigkeiten ist das für Lambach/Wels-Land sachlich zuständige Gericht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbemittelproduktion und Handel
Übersicht
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Unser Shop wird auf Shopify Inc. gehostet. Shopify stellt uns die Online-E-Commerce-Plattform zur Verfügung, die es uns ermöglicht, unsere Produkte und Dienstleistungen an Sie zu verkaufen.
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Sie verpflichten sich, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von uns keinen Teil der Serviceleistung, die Nutzung der Serviceleistung oder den Zugriff auf die Serviceleistung oder auf jegliche Kontakte auf der Website, durch die die Serviceleistung angeboten wird, zu reproduzieren, zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder zu verwerten.
Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und schränken diese Bedingungen nicht ein oder wirken sich anderweitig auf sie aus.
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Die Preise für unsere Produkte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
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ABSCHNITT 5 - PRODUKTE ODER SERVICELEISTUNGEN
Gewisse Produkte oder Serviceleistungen sind möglicherweise nur online über die Website erhältlich. Diese Produkte oder Serviceleistungen sind unter Umständen nur in begrenzten Mengen vorhanden und unterliegen nur der Rückgabe oder dem Umtausch gemäß unseren Rückgaberichtlinien.
Wir haben uns bemüht, die Farben und Bilder unserer Produkte, die im Shop erscheinen, so genau wie möglich darzustellen. Wir können nicht garantieren, dass Ihr Computerbildschirm jede Farbe korrekt anzeigt.
Wir behalten uns das Recht vor, sind aber nicht verpflichtet, den Verkauf unserer Produkte oder Serviceleistungen auf gewisse Personen, geografische Regionen oder Gerichtsbarkeiten zu beschränken. Wir können dieses Recht von Fall zu Fall ausüben. Wir behalten uns das Recht vor, die Mengen der von uns angebotenen Produkte oder Serviceleistungen zu begrenzen. Alle Produktbeschreibungen oder Produktpreise können jederzeit ohne Vorankündigung und nach unserem alleinigen Ermessen geändert werden. Wir behalten uns das Recht vor, jedes Produkt jederzeit aus dem Angebot zu nehmen. Jedes Angebot für ein Produkt oder eine Serviceleistung, das auf dieser Website gemacht wird, ist ungültig, wo es verboten ist.
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ABSCHNITT 6 - RICHTIGKEIT DER RECHNUNGS- UND KONTOINFORMATIONEN
Wir behalten uns das Recht vor, jegliche Bestellung, die Sie bei uns aufgeben, abzulehnen. Wir können nach eigenem Ermessen die Abnahmemengen pro Person, pro Haushalt oder pro Bestellung begrenzen oder stornieren. Diese Einschränkungen können Bestellungen umfassen, die von oder unter demselben Kundenkonto oder derselben Kreditkarte aufgegeben wurden und/oder Bestellungen, die dieselbe Rechnungs- und/oder Lieferadresse verwenden. Falls wir eine Bestellung ändern oder stornieren, werden wir versuchen, Sie zu benachrichtigen, indem wir die E-Mail und/oder die Rechnungsadresse/Telefonnummer kontaktieren, die zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen einzuschränken oder zu verbieten, die nach unserem alleinigen Ermessen den Anschein erwecken, von Händlern, Wiederverkäufern oder Distributoren aufgegeben worden zu sein.
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Wenn Sie auf unsere Aufforderung hin bestimmte Einsendungen (z. B. Wettbewerbsbeiträge) oder ohne Aufforderung durch uns kreative Ideen, Anregungen, Vorschläge, Pläne oder andere Materialien online, per E-Mail, per Post oder auf andere Weise (zusammenfassend als "Kommentare" bezeichnet) einsenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Kommentare, die Sie an uns weiterleiten, jederzeit und ohne Einschränkung bearbeiten, vervielfältigen, veröffentlichen, verbreiten, übersetzen und auf andere Weise in einem beliebigen Medium verwenden dürfen. Wir sind und werden nicht verpflichtet sein, (1) Kommentare vertraulich zu behandeln, (2) eine Vergütung für Kommentare zu zahlen oder (3) auf Kommentare zu reagieren.
Wir können Inhalte, die wir nach eigenem Ermessen als rechtswidrig, beleidigend, bedrohend, verleumderisch, diffamierend, pornografisch, obszön oder anderweitig anstößig oder als das geistige Eigentum irgendeiner Partei oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzend einstufen, überwachen, bearbeiten oder entfernen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Sie stimmen zu, dass Ihre Kommentare keine Rechte Dritter verletzen, unter anderem Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder andere persönliche Rechte oder Eigentumsrechte. Sie stimmen ferner zu, dass Ihre Kommentare kein verleumderisches, diffamierendes oder anderweitig rechtswidriges, beleidigendes, hasserfülltes oder obszönes Material oder Computerviren oder andere Malware enthalten, die den Betrieb der Services oder einer zugehörigen Website oder Anwendung in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten. Sie dürfen keine falsche E-Mail-Adresse verwenden, sich als eine andere Person ausgeben oder uns oder Dritte in Bezug auf die Herkunft von Kommentaren in die Irre führen. Für Ihre Kommentare und deren Richtigkeit tragen Sie die alleinige Verantwortung. Für Kommentare, die von Ihnen oder Dritten veröffentlicht wurden, sind wir weder verantwortlich noch haftbar.
ABSCHNITT 10 - PERSONENBEZOGENE DATEN
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten über den Shop unterliegt unserer Datenschutzerklärung. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzerklärung.
ABSCHNITT 11 - FEHLER, UNGENAUIGKEITEN UND AUSLASSUNGEN
Gelegentlich kann es vorkommen, dass unsere Website oder unsere Serviceleistung typografische Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen in Bezug auf Produktbeschreibungen, Preisgestaltung, Werbeaktionen, Angebote, Produktversandgebühr, Lieferzeit und Verfügbarkeit enthalten. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung (auch nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben) jegliche Fehler, Ungenauigkeiten und Auslassungen zu korrigieren und Informationen zu ändern oder zu aktualisieren oder Bestellungen zu stornieren, wenn eine Information in Bezug auf die Serviceleistung oder auf irgendeiner zugehörigen Website falsch ist.
Wir übernehmen keine Verpflichtung zur Aktualisierung, Änderung oder Klarstellung von Informationen in Bezug auf die Serviceleistung oder auf irgendeiner zugehörigen Website, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Preisinformationen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Angeführte Aktualisierungsdaten, die in Bezug auf die Serviceleistung oder auf irgendeiner zugehörigen Website angegeben werden, sollten nicht als Hinweis darauf verstanden werden, dass alle Informationen in Bezug auf die Serviceleistung oder auf irgendeiner zugehörigen Website geändert oder aktualisiert wurden.
ABSCHNITT 12 - VERBOTENE ANWENDUNGEN
Zusätzlich zu anderen Verboten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt sind, ist es Ihnen untersagt, die Website oder ihren Inhalt für Folgendes zu nutzen:(a) für rechtswidrige Zwecke; (b) um andere zur Durchführung oder Teilnahme an ungesetzlichen Handlungen aufzufordern; (c) um gegen internationale, bundesstaatliche, provinzielle oder staatliche Vorschriften, Regeln, Gesetze oder örtliche Verordnungen zu verstoßen; (d) um unsere Rechte an geistigem Eigentum oder die Rechte an geistigem Eigentum anderer zu beeinträchtigen oder zu verletzen; (e) um zu belästigen, zu missbrauchen, zu beleidigen, zu verletzen, zu diffamieren, zu verleumden, zu verunglimpfen, einzuschüchtern oder aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Rasse, Alter, nationaler Herkunft oder Behinderung zu diskriminieren; (f) falsche oder irreführende Informationen zu übermitteln;
(g) um Viren oder jede andere Art von schädlichem Code hochzuladen oder zu übertragen, die auf irgendeine Weise die Funktionalität oder den Betrieb der Serviceleistung oder irgendeiner zugehörigen Website, anderer Websites oder des Internets beeinträchtigen; (h) um persönliche Daten anderer zu sammeln oder zu verfolgen; (i) zum Spammen, Phishing, Pharming, Pretexting, Spidering, Crawling oder Scraping; (j) für irgendwelche obszönen oder unmoralischen Zwecke; oder (k) um die Sicherheitsfunktionen der Serviceleistung oder irgendeiner zugehörigen Website, anderer Websites oder des Internets zu stören oder zu umgehen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Nutzung der Serviceleistung oder irgendeiner zugehörigen Website zu beenden, wenn Sie eine der verbotenen Anwendungen missachten.
ABSCHNITT 13 - HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir übernehmen keine Garantie, Verantwortung oder Gewährleistung dafür, dass die Nutzung unserer Serviceleistung ununterbrochen, zeitgerecht, sicher oder fehlerfrei erfolgt.
Wir garantieren nicht, dass die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Serviceleistung erzielt werden können, genau oder zuverlässig sind.
Sie stimmen zu, dass wir von Zeit zu Zeit die Serviceleistung auf unbestimmte Zeit entfernen oder jederzeit ohne Benachrichtigung an Sie einstellen können.
Sie stimmen ausdrücklich zu, dass die Nutzung der Serviceleistung bzw. die Unfähigkeit zur Nutzung der Servicedienstleistung auf Ihr alleiniges Risiko erfolgt. Der Service und alle Produkte und Serviceleistungen, die Ihnen über den Service angeboten werden Ihnen (sofern nicht ausdrücklich von uns angegeben) "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Ihrer Nutzung bereitgestellt, und zwar ohne jegliche Zusicherungen, Gewährleistungen oder Bedingungen jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich aller stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen der Handelsüblichkeit, handelsüblichen Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Belastbarkeit, Rechtsmängelhaftung oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.
Auf keinen Fall sind E&E coop. e.U., unsere Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Tochtergesellschaften, Vertreter, Auftragnehmer, Praktikanten, Lieferanten, Dienstanbieter oder Lizenzgeber haftbar für irgendwelche Verletzungen, Verluste, Ansprüche oder jegliche direkte, indirekte, zufällige, strafende, besondere oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen, verlorene Einsparungen, Datenverlust, Wiederbeschaffungskosten oder ähnliche Schäden, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder verschuldensunabhängigen Haftung beruhen oder sich sonstwie aus der Nutzung des Dienstes oder von Produkten ergeben, die über den Dienst beschafft wurden, oder für andere Ansprüche, die in irgendeiner Weise mit der Nutzung des Dienstes oder eines Produkts zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler oder Auslassungen in Inhalten oder Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung des Dienstes oder von Inhalten (oder Produkten) ergeben, die über den Dienst veröffentlicht, übertragen oder anderweitig zur Verfügung gestellt wurden, selbst wenn auf deren Möglichkeit hingewiesen wurde.
Da einige Länder oder Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Haftungsbeschränkung für Folgeschäden oder zufällige Schäden in diesen Staaten oder Gerichtsbarkeiten nicht zulassen, ist unsere Haftung auf das gesetzlich maximal zulässige Maß beschränkt.
ABSCHNITT 14 - ENTSCHÄDIGUNG
Sie verpflichten sich, E&E coop. e.U. und unsere Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Partner, leitenden Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Auftragnehmer, Lizenzgeber, Dienstleister, Subunternehmer, Lieferanten, Praktikanten und Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die von Dritten aufgrund Ihrer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Dokumente, die durch Bezugnahme darauf Bestandteil derselben sind, oder Ihrer Verletzung eines Gesetzes oder der Rechte eines Dritten geltend gemacht werden, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten.
ABSCHNITT 15 - SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, ist diese Bestimmung dennoch im gesetzlich zugelassenen Umfang durchsetzbar, und der nicht durchsetzbare Teil gilt als von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt, wobei eine solche Festlegung keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hat.
ABSCHNITT 16 - KÜNDIGUNG
Die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien, die vor dem Kündigungsdatum entstanden sind, überdauern die Kündigung dieser Vereinbarung für alle Zwecke.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind so lange gültig, bis sie von Ihnen oder uns gekündigt werden. Sie können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit kündigen, indem Sie uns mitteilen, dass Sie unsere Dienste nicht mehr nutzen möchten, oder wenn Sie die Nutzung unserer Website einstellen.
Wenn Sie es nach unserem alleinigen Ermessen versäumen, irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen, oder wir dies vermuten, können wir diese Vereinbarung jederzeit fristlos kündigen, und Sie bleiben für alle fälligen Beträge bis einschließlich Kündigungsdatum haftbar, und/oder wir verweigern Ihnen den Zugang zu unseren Serviceleistungen (oder Teilen davon).
ABSCHNITT 17 - RÜCKSENDUNGEN
Unser Rückgaberecht gilt für 30 Tage. Wenn Ihr Kauf mehr als 30 Tage zurück liegt, können wir Ihnen leider keine Rückerstattung und keinen Umtausch anbieten.
Um für eine Rücksendung infrage zu kommen, muss Ihr Artikel unbenutzt und in demselben Zustand sein, in dem Sie ihn erhalten haben. Der Artikel muss sich zudem in der Originalverpackung befinden.
Einige Artikel sind komplett von der Rückgabe ausgeschlossen. Verderbliche Waren wie Lebensmittel, Blumen, Zeitungen oder Zeitschriften können nicht zurückgegeben werden. Wir akzeptieren auch keine Produkte, bei denen es sich um Intim- oder Hygieneartikel, gefährliche Materialien oder brennbare Flüssigkeiten oder Gase handelt.
Des Weiteren können folgende Artikel nicht zurückgegeben werden:
* Geschenkgutscheine
* Softwareprodukte zum Herunterladen
* Einige Gesundheits- und Körperpflegeprodukte
Sonderanfertigungen:
Bei Verträgen über die Herstellung und/oder Lieferung einer Sonderanfertigung erbringt der Anbieter Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Jede Sonderanfertigung ist eine Einzelanfertigung. Ein Widerrufsrecht oder ein Recht zur Rückgabe steht dem Kunden deswegen nicht zu.
Um Ihre Rückgabe abzuschließen, benötigen wir eine Quittung oder einen Kaufbeleg.
Bitte senden Sie die gekauften Artikel nicht an den Hersteller zurück.
Wenn wir Ihre Rücksendung erhalten und kontrolliert haben, senden wir Ihnen eine E-Mail zu, um Sie zu informieren, dass wir den von Ihnen zurückgegebenen Artikel erhalten haben. Wir werden Sie auch über die Genehmigung oder Ablehnung Ihrer Rückerstattung informieren.
Wenn Ihre Rückerstattung genehmigt wurde, wird sie bearbeitet. Nach einigen Tagen erfolgt dann automatisch eine Gutschrift auf Ihre Kreditkarte oder die ursprüngliche Zahlungsmethode.
Verspätete oder fehlende Rückerstattungen
Wenn Sie noch keine Rückerstattung erhalten haben, überprüfen Sie zunächst noch einmal Ihr Bankkonto.
Kontaktieren Sie anschließend Ihr Kreditkartenunternehmen. Es kann einige Zeit dauern, bis Ihre Rückerstattung gutgeschrieben wird.
Wenden Sie sich als Nächstes an Ihre Bank. Es gibt häufig eine Bearbeitungszeit, bis eine Rückerstattung auf Ihr Konto gebucht wird.
Wenn Sie all dies getan haben und noch immer keine Rückerstattung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter laserkatta@ene-coop.com.
Angebotsartikel
Eine Rückerstattung kann nur für Artikel mit regulärem Preis erfolgen, Angebotsartikel sind von der Rückerstattung leider ausgeschlossen.
Umtausch
Ein Umtausch wird nur für defekte oder beschädigte Artikel gewährt. Wenn Sie einen Artikel gegen den gleichen Artikel umtauschen möchten, senden Sie uns eine E-Mail an laserkatta@ene-coop.com und schicke Sie den Artikel an: E&E coop., Salzburgerstraße 77, Lambach, Oberösterreich, 4650, Österreich.
Geschenke
Wenn der Artikel beim Kauf als Geschenk gekennzeichnet und direkt an Sie gesendet wurde, erhalten Sie bei Rückgabe des Artikels einen Gutschein in Höhe des Einkaufswerts. Sobald der zurückgeschickte Artikel bei uns eingegangen ist, erhalten Sie einen Gutschein per E-Mail.
Wenn der Artikel beim Kauf nicht als Geschenk gekennzeichnet oder an die schenkende Person gesendet wurde, erfolgt die Erstattung an die schenkende Person, und die schenkende Person wird über die Rückgabe informiert.
Versand
Um Ihr Produkt zurückzugeben, sollten Sie Ihr Produkt an: E&E coop., Salzburgerstraße 77, Lambach, Oberösterreich, 4650, Österreich senden.
Sie müssen die Versandkosten für die Rücksendung Ihres Artikels selbst tragen. Versandkosten können nicht erstattet werden. Wenn Sie eine Rückerstattung erhalten, werden die Versandkosten für die Rücksendung von Ihrer Rückerstattung abgezogen.
Die Zeit, die es dauert, bis der umgetauschte Artikel bei Ihnen eintrifft, kann je nach Land, in dem Sie wohnhaft sind, variieren.
Wenn Sie einen Artikel im Wert von über 75 € verschicken, sollten Sie einen Versanddienst mit Sendungsverfolgung oder den Abschluss einer Versandversicherung in Betracht ziehen. Wir können nicht garantieren, dass wir den von Ihnen zurückgegebenen Artikel erhalten werden.
ABSCHNITT 18 - GESAMTE VEREINBARUNG
Das Versäumnis unsererseits, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von uns auf dieser Website oder in Bezug auf die Serviceleistung veröffentlichten Richtlinien oder Betriebsvorschriften, stellen die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen Ihnen und uns dar, regeln Ihre Nutzung der Serviceleistung und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Angebote, mündlich oder schriftlich, zwischen Ihnen und uns (einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorherige Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Etwaige Unklarheiten bei der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht gegen die verfassende Partei zu verstehen.
ABSCHNITT 19 - GELTENDES RECHT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle separaten Vereinbarungen, in deren Rahmen wir Ihnen Serviceleistungen zur Verfügung stellen, unterliegen den Gesetzen von 4020 Linz, Österreich und sind nach diesen auszulegen.
ABSCHNITT 20 – ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen.
Wir behalten uns das Recht vor, jegliche Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, zu ändern oder zu ersetzen, indem wir Aktualisierungen und Änderungen auf unserer Website veröffentlichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, unsere Website regelmäßig auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Indem Sie unsere Website oder die Serviceleistung nach der Veröffentlichung von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin nutzen oder weiterhin darauf zugreifen, gilt dies als Annahme dieser Änderungen.
ABSCHNITT 21 – KONTAKTDATEN
Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter laserkatta@ene-coop.com an uns zu richten.